AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Theater Regensburg, Anstalt des öffentlichen Rechts (Stand 1. November 2023)

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Theater Regensburg und dessen Besuchern von Eigenveranstaltungen des Theaters. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen. Für Besucher von Veranstaltungen einer Besucherorganisation gelten die vorliegenden AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

1.2. Für andere Veranstaltungen gelten unterschiedliche Bedingungen. Genauere Informationen werden vom jeweiligen Veranstalter bekannt gegeben.

 

2. EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN

2.1. Die Vorstellungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Platzgruppen verteilt werden.

2.2. Der Kartenpreis beinhaltet nach Maßgabe des Kartenaufdrucks die Berechtigung für die Fahrt mit dem RVV zur und von der Vorstellung innerhalb des RVV-Gebietes drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn und bis Betriebsschluss des RVV nach der Veranstaltung. Dabei besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen dieses Unternehmens gelten. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich.

2.3. Der Kartenpreis beinhaltet den Betrag für die Garderobenverwahrung im Sinne von Nr. 10.2.

2.4. Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.

2.5. Ermäßigungen werden nach näherer Festlegung durch den Verwaltungsrat des Theater Regensburg gewährt und in den schriftlichen Publikationen des Theater Regensburg sowie unter www.theaterregensburg.de bekannt gegeben. Darüber hinaus hat das Theater die Möglichkeit, kurzfristige vorstellungsbezogene Rabattaktionen durchzuführen.

2.6. Die Kombination verschiedener Ermäßigungsberechtigungen ist ausgeschlossen. Eine Eintrittskarte kostet trotz aller Ermäßigungen mindestens 5 Euro.

2.7. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

 

3. KARTENKAUF

3.1. Die Tageskasse sowie der telefonische Verkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des Theater Regensburg oder unter www.theaterregensburg.de angegebenen Zeiten geöffnet. Kurzfristige und anlassbezogene Änderungen sind möglich.

3.2. Der „Freiverkauf“ für einen ganzen Monat beginnt in der Regel mit zweimonatigem Vorlauf am 1. Werktag eines Monats um 10 Uhr für den übernächsten Monat. Abweichungen sind möglich, insbesondere bei Sonderveranstaltungen und Zusatzvorstellungen. Menschen mit Schwerbehinderung können beim Freiverkauf bevorzugt behandelt werden.

3.3. Bereits mit Veröffentlichung des Spielplans können Karten vorab schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder online über das Bestellformular auf www.theaterregensburg.de verbindlich vorbestellt werden. Die Anfragen werden nach der Reihenfolge des Posteingangs im Rahmen eines gesonderten Kontingents für diesen „schriftlichen Vorabverkauf“ bearbeitet.

3.4. Bei zu erwartender hoher Nachfrage kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung oder je Kunde begrenzt werden. Das Gleiche gilt für besonders gefragte, zeitlich zusammenliegende Vorstellungen eines Werks.

3.5. Sofern Karten nicht unmittelbar bar bezahlt werden und weder Kreditkartennummer (mit Gültigkeitsdatum) oder SEPA-Einzugsermächtigung vorliegt, erfolgt eine Rechnungsstellung oder Reservierung. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. Die Gutschrift des Rechnungsbetrages muss innerhalb der angegebenen Frist beim Theater Regensburg vorliegen. Andernfalls können die Karten anderweitig vergeben werden. Ein grundsätzliches Recht darauf, Karten per Rechnung bezahlen zu können, besteht nicht.

3.6. Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Freiverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden. Bei der Abholung von Karten, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein Ausweis vorzulegen.

3.7. Für gemäß Nr. 3.3 vorab bestellte Karten wird eine System- und Bearbeitungsgebühr je Karte erhoben. Dies gilt ebenso für den Freiverkauf gemäß Nr. 3.2, sofern die Karten nicht direkt am Schalter der Tageskasse erworben werden oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist an der Tageskasse abgeholt und bezahlt werden.

3.8. Die Bezahlung beim Online-Kauf kann mit Kreditkarte, über PayPal oder mittels Einlösung von Gutscheinen erfolgen. Die Einlösung von Kundenguthaben ist beim Online-Verkauf nicht möglich.

3.9. Neben dem Erwerb von Papiertickets kann beim Online-Kauf ein „Online-Ticket“ (Print@Home-Ticket) erworben werden. Bei der Nutzung des Online-Tickets werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer im PDF-Format übermittelt bzw. das Herunterladen im PDF-Format ermöglicht. In Verbindung mit einem Ausweis berechtigt dies zur unentgeltlichen RVV-Nutzung am Vorstellungstag für Fahrten zur und von der Spielstätte für die namentlich aufgedruckten Besucher. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des Online-Tickets und jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Online-Tickets für jede Vorstellung besteht nicht.

 

4. KARTENRÜCKGABE

4.1. Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Theater Regensburg bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

4.2. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

4.3. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen weder zur Rückgabe von Eintrittskarten noch zu einer Teilerstattung des Eintrittspreises. Ferner behält sich das Theater Regensburg vor, aus betrieblichen Gründen Platzänderungen vorzunehmen. Auch in diesem Fall besteht kein Rückgaberecht von Eintrittskarten.

4.4. Wird anstelle des abendfüllenden Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden. Dies gilt nicht bei Änderung einzelner Programmpunkte. Bei kurzfristiger Änderung des abendfüllenden Werks oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.

4.5. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs a) bei Vorstellungen mit einer Pause der Abbruch vor der Pause erfolgte oder b) bei Vorstellungen ohne Pause oder mit mehreren Pausen weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen sieben Kalendertagen geltend gemacht wird.

4.6. In den Fällen von Nr. 4.4 und 4.5 sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.

 

5. KARTENVERLUST

5.1. Das Theater Regensburg ist bei Verlust von Eintrittskarten nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Wenn der Käufer bei Verlust seiner Karte glaubhaft macht, welche Karte er zuvor erworben hatte, kann ihm gegen eine Bearbeitungsgebühr einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

5.2. Der Besitzer einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte. Das Theater Regensburg ist hierbei nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Besitzer der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

 

6. GEWERBSMÄSSIGER WEITERVERKAUF

6.1. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das Theater Regensburg hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom Theater Regensburg oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des Theater Regensburg erworben wird.

6.2. Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das Theater Regensburg kann die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne dessen Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.

6.3. Das Theater Regensburg haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.

 

7. KAUF VON WAREN

7.1. Die folgenden Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren, die über Verkauf vor Ort, den Online-Shop, nach telefonischer Bestellung oder Bestellung per E-Mail verkauft werden. Der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern keine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

7.2. Widerrufsrecht

7.2.1. Verbrauchern steht für den Kauf von Waren, die über den Online-Shop, nach telefonischer Bestellung oder Bestellung per E-Mail verkauft werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Dies gilt nicht für Karten und Abonnements. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

7.2.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Theater Regensburg, die unter www.theaterregensburg.de veröffentlicht ist.

7.3. Preise und Zahlungsbedingungen

7.3.1.  Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Theater Regensburg nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

7.3.2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die das Theater Regensburg nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren, einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

7.3.3. Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop des Theater Regensburg mitgeteilt.

7.3.4. Bei Auswahl der Zahlungsarten Kreditkarte und PayPal ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Abwicklung der genannten Zahlungsarten erfolgt in Zusammenarbeit mit der BS PAYONE GmbH, Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt/Main, welche das Theater Regensburg zur Forderungseinziehung in seinem Namen ermächtigt. Die BS PAYONE GmbH zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen (Kreditkarten-)Konto des Kunden ein. Die Belastung der Kreditkarte oder des Kontos erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop.

7.4. Liefer- und Versandbedingungen

7.4.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg in der Regel innerhalb von fünf Tagen an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.4.2. Selbstabholung ist nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung unter Vorlage einer Auftragsbestätigung zu den Öffnungszeiten der Theaterkasse am Bismarckplatz möglich.

7.4.3. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Theater Regensburg hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Theater Regensburg hierzu getroffene Regelung.

7.5. Eigentumsvorbehalt: Tritt das Theater Regensburg in Vorleistung, behält es sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7.6. Mängelhaftung (Gewährleistung): Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

 

8. ABENDKASSE

8.1. Die Abendkasse ist in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn an der jeweiligen Spielstätte geöffnet. Die Abendkasse schließt mit Vorstellungsbeginn. Geänderte Öffnungszeiten werden in den Publikationen des Theater Regensburg oder auf www.theaterregensburg.de bekannt gegeben.

8.2. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. 

 

9. ANFANGSZEITEN UND EINLASS

9.1. Vorstellungstermine und deren Anfangszeiten werden in den gedruckten Monatsspielplänen, die vom Theater Regensburg herausgegeben werden, sowie auf www.theaterregensburg.de veröffentlicht. Nur die Termine, die in den vom Theater Regensburg herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten und begründen keinerlei Ansprüche des Besuchers gegen das Theater Regensburg. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Theater Regensburg keine Gewähr.

9.2. Die Spielstätten des Theater Regensburg werden in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

9.3. Zuspätkommende Besucher verlieren mit Beginn der Vorstellung den Anspruch auf ihren gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können sie aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem vom zuständigen Personal festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden, zum Beispiel in der Pause. Bei Vorstellungen ohne Pause kann es auch sein, dass nach Beginn der Vorstellung zu keinem Zeitpunkt mehr Einlass möglich ist. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des Platzes ist Folge zu leisten.

 

10. GARDEROBE

10.1. Jacken, Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte dürfen grundsätzlich nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, außer dies wird explizit anders im Rahmen einer Vorstellung kommuniziert.

10.2. In den Spielstätten Bismarckplatz, Velodrom, Antoniushaus und Junges Theater stehen kostenlose, bewachte Garderoben zur Verfügung. In der Spielstätte Haidplatz können Spinde gegen Pfand genutzt werden.

10.3. Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haftet das Theater für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 500 €.

10.4. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.

 

11. FUNDSACHEN

11.1. Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des Theater Regensburg gefunden werden, sind beim Einlass- oder Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- oder Garderobenpersonal anzuzeigen.

11.2. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978ff. BGB.

 

12. HAUSRECHT

12.1. Das Theater Regensburg übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

12.2. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Besucher einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Theater Regensburg den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

12.3. Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Spielstätten des Theater Regensburg sind untersagt.

12.4. Mobile Endgeräte, Funkmeldeempfänger und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand, alternativ „Flugmodus“ sowie „lautlos“ ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.

12.5. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

12.6. Gefährliche Gegenstände dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

12.7. Fortbewegungsgeräte (Roller, Fahrräder u.a.) sind außerhalb des Theatergebäudes und dort außerhalb der Fluchtwege in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Gehhilfsmittel sind unter Einhaltung der Feuerschutzrichtlinien vor Ort gestattet.

12.8. Ohne Genehmigung des Theaters Regensburg darf Werbematerial in allen zum Betrieb des Theaters Regensburg gehörenden Räumen und Mietobjekten weder verteilt, ausgehändigt noch ausgelegt werden.

12.9. Das Rauchen ist in den vom Theater Regensburg genutzten Räumen nicht gestattet.

 

13. FILM- UND TONAUFNAHMEN

13.1. Das ungenehmigte Herstellen von Bild- (Film, Video etc.) und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 12.1 nach sich ziehen. Ferner ist das Einlasspersonal bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Theater Regensburg eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat und im Beisein von Vertretern des Theaters löscht.

13.2. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu vom Theater Regensburg ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

 

14. DATENSCHUTZ

14.1. Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen und Käufen erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.

14.2. Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote des Theater Regensburg informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

14.3. Im Übrigen wird zu detaillierten Regelungen zum Datenschutz auf die Datenschutzerklärung des Theater Regensburg verwiesen, die auf www.theaterregensburg.de veröffentlicht ist.

 

15. HAFTUNG

Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des Theater Regensburg erleidet, haftet das Theater Regensburg, deren gesetzliche Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

 

16. INKRAFTTRETEN, ZUSATZBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. November 2023 in Kraft und lösen alle vorhergehenden Publikationen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch Zusatzbedingungen ergänzt werden, die unter www.theaterregensburg.de und per Aushang bekannt gemacht werden.

 

17. SCHLUSSKLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Das Theater Regensburg ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.